Gabi Amstutz Tierbetreuung mit Vertrauen

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Papagei sitzt auf einem Ast

AGB

Allgemein

Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Tierbetreuung mit Vertrauen GmbH und dem Auftraggeber und sind verbindlich ab Auftragserteilung. Ebenso gelten sie für alle weiteren Aufträge des gleichen Auftraggebers.
Diese Weiterführung kann telefonisch oder per Email zu den vereinbarten Konditionen erfolgen.

Auftragserfüllung

Die TbmV (Tierbetreuung mit Vertrauen GmbH) verpflichtet sich, die erteilten Aufgaben mit höchster Sorgfalt und Kompetenz auszuführen. Der Auftraggeber instruiert TbmV frühzeitig über alle notwendigen Informationen (z.B. Fütterung, Gefahren, Krankheiten, ...)
Alle notwendigen Materialien zur Auftragserfüllung (z.B. Futter, Katzenstreu, Medikamente, Maschinen,, Abfallsäcke usw.) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. TbmV kann jedoch den Einkauf solcher Materialien übernehmen, Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

TbmV kann mit Zustimmung des Auftraggebers eine Stellvertretung für den Betreuungsauftrag zur Verfügung stellen. Professionelle Versorgung Ihres Haustieres hat immer oberste Priorität. Es gelten in allen Fällen die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbestimmungen.

Datum und Zeit (Häufigkeit) des Betreuungsauftrages werden vorab definiert und können nur mit beidseitigem Einverständnis verkürzt oder verlängert werden. Verspätungen oder Verlängerungen müssen TbmV mitgeteilt werden. Als Basis gelten immer die vorab definierten Daten.

TbmV verpflichtet sich den Datenschutz einzuhalten und gewährt Stillschweigen der Vertragsdetails gegenüber Dritten.

Schlüsselabgabe und Zutritt

Hausschlüssel und andere Zugangsschlüssel werden TbmV beim Vorabgespräch, oder nach gemeinsamer Vereinbarung, übergeben. Bei Auftragsende wird der Hauschlüssel von TbmV im Briefkasten hinterlegt oder persönlich übergeben. Der Auftraggeber erklärt sich mit Unterzeichnung dieser Bestimmungen einverstanden, dass TbmV danach keine Haftung für verlorengegangene Schlüssel übernimmt. TbmV garantiert keine Weitergabe oder Nachfertigung von Schlüssel. Ausnahme ist die Weitergabe an eine vorab definierte Stellvertretung oder bei unvorhergesehenen Ereignissen, höheren Gewalten wie Feuer, Einbruch, etc., der Polizei oder Feuerwehr Zutritt zu gewährleisten. Der Auftraggeber kann für Übergabe und Rücknahme von Hausschlüssel eine Quittung verlangen.

Allfällige Kamera`s und Überwachungssysteme müssen TbmV mitgeteilt werden.

Annullationskosten

Bei Annullation eines erteilten Auftrages, welche 7 Tage des Tierbetreuungs-Auftrags unterschreitet, wird eine Unkostenbeteiligung von 50% in Rechnung gestellt. Annullationen innerhalb 24h vor dem Auftragstermin werden zu 100% verrechnet. Seltene Ausnahmen wie Ableben vom Haustier oder familiäre Notfälle werden respektiert und davon ausgeschlossen.

Haftung

TbmV erfüllt hohe Sorgfaltspflichten, ist jedoch auf korrekte und vollumfängliche Instruktion des Auftraggebers angewiesen. Sind solche Instruktionen mangelhaft (z.B. heikles Mobiliar, Code Alarmanlage, frisch gestrichen usw.), wird jede Haftung gegenüber dem Besitzer oder Dritten vollumfänglich abgelehnt.
Bei eintretenden gesundheitlichen Problemen oder gar das Ableben Ihres Haustieres, übernimmt TbmV keine Haftung.
Bei Krankheit / Verletzung steht es TbmV frei, Ihr Tier von einem Tierarzt behandeln zu lassen. Wenn möglich beim Tierarzt Ihres Vertrauens. Der Besitzer kommt für die entstehenden Kosten auf.

Zahlungsbestimmungen

Die Bezahlung muss bis 14 Tage nach Ausführungsdatum erfolgt sein. Eine zu späte Zahlung kann zusätzliche Gebühren zur Folge haben. Die aktuellen Preise sind unter www.tierbetreuung-mit-vertrauen.ch jederzeit einsehbar. Eine Vorauszahlung kann verlangt werden.

Schäden durch Haustiere

Für allfällige Schäden an Immobilien/Mobiliar und Mensch/Tier kommt der Besitzer auf.
Der Halter verfügt über eine obligatorische Haftpflichtversicherung.

Foto`s

TbmV kann Foto`s der betreuten Tiere tätigen und diese als Bildmaterial verwenden. Wenn dies der Auftraggeber nicht wünscht, wird dies selbstverständlich durch TbmV respektiert. Bitte entsprechend informieren.

Schlussbestimmungen

Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. (Schweizerisches Zivilgesetzbuch inkl. Obligationenrecht)